Typ Name Adresse Telefon Beschreibung
Bayerische Selbstverwaltungskolleg 82256 Fürstenfeldbruck
Hauptstr. 7
0 81 41 / 2 67 65 Das Bayerische Selbstverwaltungskolleg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, dem die Aufgabe obliegt, BürgermeisterInnen, Gemeinde- und Stadt-, Kreis- und Bezirksräte/-rätinnen... mehr

Das Bayerische Selbstverwaltungskolleg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, dem die Aufgabe obliegt, BürgermeisterInnen, Gemeinde- und Stadt-, Kreis- und Bezirksräte/-rätinnen in mehrtägigen Seminaren mit den Grundfragen der Demokratie und den Rechtsgrundlagen der kommunalen Selbstverwaltung vertraut zu machen, sowie die Erörterung kommunaler Probleme zu fördern und einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch herbeizuführen.

Seminarteilnehmer
Sind BürgermeisterInnen, Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksräte/-rätinnen sowie deren gewählte Ersatzleute.

Referenten
Als Referenten sind erfahrene Fachleute aus den Ministerien und Kommunen und aus sonstigen mit der kommunalen Selbstverwaltung verbundenen Institutionen tätig. Informationen zu den Referenten finden Sie im Detailinfo zum jeweiligen Seminar.

Seminardauer
Montagmittag bis Freitagmittag.
Die genauen Seminarprogramme/-abläufe richten sich nach den Inhalten des Seminars und werden ggf. von den jeweiligen Referenten individuell zusammengestellt. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Seminaren, Seminarinhalten und -abläufen finden Sie unter Seminare.

Die Teilnahme am Kolleg mit Unterbringung und voller Verpflegung ist kostenlos. Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich in Doppelzimmern, Einzelzimmer stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung und werden zu einem Aufpreis von € 12,50 pro Tag vergeben. Reisekosten werden seitens des Kollegs nicht ersetzt.

Für Angehörige des öffentlichen Dienstes, die kommunale Mandatsträger sind, kann Dienstbefreiung oder Sonderurlaub grundsätzlich gewährt werden.

Träger
Träger des Bayerischen Selbstverwaltungskollegs sind der Freistaat Bayern. Der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtetag, der Bayerische Landkreistag und der Verband der Bayerischen Bezirke. Die Aufsicht obliegt dem Bayerischen Staatsministerium des Innern.